Die Unterlagen beinhalten eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (Ubb) und ein neues Klebetypenschild. Ein geändertes COC Dokument kann nicht ausgestellt werden. Die Unterlagen beziehen sich stets auf das Fahrzeug im Auslieferungszustand. Vorausgesetzt wird die Verwendung einer vom Hersteller für dieses Fahrzeug freigegebenen Reifen-Felgenkombinationen mit einem ausreichenden Lastindex beziehungsweise einer ausreichenden Traglast.
Die Unterlagen dienen als Grundlage für eine entsprechende Abnahme durch einen technischen Dienst (z.B. TÜV, Dekra, GTÜ), anschließend ist eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere erforderlich.